Anfang des Artikels,Informationen,
Anmeldung und Genehmigung,
Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare zur Genehmigung akzeptiert. Die Reservierung ist erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung gültig. Veröffentlichungen im Gemeindemitteilungsblatt sind ausschließlich über die Marktgemeinde Wiener Neudorf möglich!
Stornogebühren,
- 50%Prozent von der Miete bei einer Absage 22-30 Tage vor dem Termin,
- 75%Prozent von der Miete bei einer Absage 8-21 Tage vor dem Termin,
- 100%Prozent von der Miete bei einer Absage 0-7 Tage vor dem Termin,
Räumung der Räumlichkeiten,
Die Räumung der Räumlichkeiten (z.B. Dekorationsgegenstände) hat unmittelbar nach Veranstaltungsende zu erfolgen.
Musik,
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche öffentliche Musikdarbietungen nach dem Uhrheberrechtsgesetz anmelde- und entgeltungspflichtig sind. Weitere Infos sowie AKM-Anmeldungen erhalten Sie auf der Homepage von AKM & austro mechana.
Veranstaltungsgesetz,
Laut niederösterreichischem Veranstaltungsgesetz sind alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen unbedingt vier Wochen davor im Gemeindeamt anzumelden. Bei der Anmeldung ist gem.gemäss Gebührengesetz eine Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Hausordnung,
- Die Hausordnung muss verpflichtend eingehalten werden!
- Alle behördlichen Vorschriften (insbesondere solche der Orts-, Bau– oder Feuerpolizei, der Sanitätsbehörde usw) sind auch dann einzuhalten, wenn hierüber im Mietvertrag und der Hausordnung keine Regelung getroffen wird.
- Jedes die übrigen Benutzer des Volksheims störende oder diesen nicht zumutbare Verhalten ist zu unterlassen. Insbesondere ist das Lärmen, Singen und Musizieren außerhalb der dafür vorgesehenen Räume grundsätzlich untersagt.
- Beschädigungen und Verunreinigungen des Hauses, der Grünflächen und Gehsteige sind zu unterlassen. Für die Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen durch die Veranstalter oder deren Gäste haben diese aufzukommen. Allfällige Beschädigungen sind unverzüglich unter +43 664 1801412 oder office@volksheim-wiener-neudorf.at an office@volksheim-wiener-neudorf.at zu melden.
- Abfälle dürfen nicht in Wassermuscheln, Klosettmuscheln oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Sie sind vielmehr in die dafür vorgesehenen Müllgefäße zu entsorgen. Gerümpel, Sperrmüll etc. dürfen weder in den Müllgefäßen noch im Hause oder auf dem Grundstück abgelagert werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Abfallbeseitigung sind einzuhalten!
- Die Lagerung von entzündbaren, geruchsbelästigenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Treib– oder Explosivstoffe o.ä. außerhalb und innerhalb der Volksheimräumlichkeiten ist untersagt.
- Hantieren mit offener Flamme ist untersagt, jedoch sollte bei Veranstaltungen mit offenen Feuer hantiert werden, muss die Zustimmung eingeholt werden und die erteilten feuerpolizeilichen Auflagen sind einzuhalten. Die Kosten trägt der Veranstalter.
- Das Abstellen von Lagern und Fahrzeugen jeglicher Art außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen ist zu unterlassen.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Türen und Fenster bei Wind, Regen, Schnee und Frost ordnungsgemäß geschlossen bleiben, um Schäden zu vermeiden.
- Es gilt das gesetzliche Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.
- Widerrechtlich aufgestellte Werbeträger werden kostenpflichtig entfernt.
- Die Anbringung von Werbematerialien an Türen und Wänden ist in jeglicher Art und Weise verboten.
- Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Ausgänge (auch Notausgänge und Fluchtwege) unversperrt und in voller Breite passierbar sind und Vorplätze und Zufahrten zu Ausgängen frei sind.
- Der freie Zugriff zu den Feuerlöschern muss gewährleistet sein.
- Der Veranstalter hat sich vor dem endgültigen Verlassen der Räumlichkeiten zu überzeugen, dass alle Leuchtmittel und elektrischen Gerätschaften ordnungsgemäß abgeschaltet wurden.
- Der Müll muss getrennt werden. Dafür stehen in der Küche Behältnisse zur Verfügung. Glas, Papier, Plastik und Metalle können in der dem Volksheim gegenüber gelegenen Müllinsel entsorgt werde. Allfälligen Restmüll hat der Mieter zu entsorgen.
- Alle benutzen Räumlichkeiten sind nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben. Alle Stühle sind auf den Wagen (jeweils 10 Stück) zu stapeln. Die Tische werden links und rechts des Saales übereinander längsseitig aneinander gereiht. Die Böden sind zu kehren (Gerätschaft ist vorhanden). Vom Mieter verfrachtetes Mobiliar ist an den ursprünglichen Platz zurückzubringen.